01.11.2021 - Aktuelle Informationen
Verfasst von Administrator am .
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
In der aktuellen Schulmail vom 28.10.2021 finden Sie alle wichtigen Informationen für den Schulbetrieb ab dem 02.11.2021.
Hier die wichtigsten Punkte:
Maskenpflicht:
- „Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.“
- „Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.“
- „Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.“
- „Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.“
- „Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.“
Quarantäne:
- „Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“ – Individuelle Entscheidungen des Gesundheitsamtes sind weiterhin möglich!
- „Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.“
Anhang: Informationen des Schulministeriums zum Schulbetrieb ab dem 02. November 2021